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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ticketverkauf)

 


1. Präambel

Die Foodloose GmbH (nachfolgend FL genannt) ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer ("Käufer"), und dem jeweiligen Veranstalter als Ticketverkäufer ("Verkäufer") zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die FL stellt lediglich als Dienstleistung die Plattform als Webseite für den Erwerb der Tickets zur Verfügung im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Käufer ausschließlich den Verkäufer mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. FL nutzt für den Online Ticketverkauf die Dienstleistung des Anbieters Cortex.

 

Im Folgenden finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer ("Käufer"), welche Tickets für eine durch einen Ticketverkäufer ("Verkäufer") bei Cortex Tickets angebotene Veranstaltung kaufen. Cortex Tickets stellt unter verschiedenen Domains und Subdomains eine Plattform zum Verkauf von Tickets zur Verfügung.

2. Vertragsparteien und AGB des Veranstalters

2.1. Durch den Kauf eines Tickets auf einer von Cortex Tickets angebotenen Webseite entsteht nur zwischen dem jeweiligen Käufer und dem jeweiligen Verkäufer ein Vertragsverhältnis. Insbesondere ist Cortex Tickets nicht der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung und übernimmt nur im Auftrag des Veranstalters die Abwicklung der Transaktion.

2.2. Für die vom Veranstalter angebotene Veranstaltung gelten eventuell zusätzliche AGB, auf die Cortex Tickets keinen Einfluss hat. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über diese AGB vor dem Kauf zu informieren.

3. Gegenstand

Ist für die gewählte Veranstaltung die vom Käufer gewünschte Anzahl Tickets verfügbar, kommt ein Kaufvertrag nach Eingang der Zahlung und dem damit verbundenen Erhalt des Tickets (PDF-Link bzw. E-Mail) durch den Käufer zu Stande. Dieser Kaufvertrag kommt grundsätzlich nur zwischen dem Verkäufer und Käufer der Tickets zu Stande.

4. Widerrufsrecht

Es besteht kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften bei Fernabsatzverträgen. Der Verkauf von Eintrittskarten durch einen Zwischenhändler ist gemäß § 312 b, Abs. 3 Nr. 6 BGB vom Anwendungsbereich der Vorschriften über Fernabsatzverträge ausgenommen.

5. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

5.1. Der Gesamtkaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig.

5.2. Sollte bei einer Bezahlung mittels Lastschriftverfahren keine genügende Kontodeckung vorliegen, ist der Käufer verpflichtet Cortex Tickets die daraus entstehenden Kosten – mindestens jedoch 10 Euro – zu ersetzen.

6. Erhalt, Verlust und Reklamation der Tickets

6.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang erhält der Käufer die gekauften Tickets, sowohl zum Abruf online über einen PDF Dokument als auch an seine E-Mailadresse um sie auszudrucken.

6.2. Der Käufer ist selbst für seine Tickets verantwortlich und muss für einen gut leserlichen Ausdruck sorgen. Ein nicht leserlich ausgedrucktes Ticket kann zur Verweigerung des Einlasses bei der Veranstaltung führen.

6.3. Jedes ausgedruckte Ticket berechtigt nur einmalig zum Einlass bei der jeweiligen Veranstaltung. Weiteren identischen Tickets wird der Einlass verwehrt. Der Käufer achtet deshalb besonders darauf, dass er sein Ticket sicher aufbewahrt, es ihm nicht abhanden kommt und er die Tickets nicht doppelt ausdruckt.

7. Rückabwicklung

Wird die Veranstaltung abgesagt oder verschoben erfolgt eine Rückabwicklung durch Cortex Tickets nach Beauftragung durch den Verkäufer. Die Rückabwicklung erfolgt dabei über eine Gutschrift für den Käufer der jeweiligen Tickets.

Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Verkäufer berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Cortex Tickets behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, solange diese Änderungen dem Verkäufer zumutbar sind.

8.2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB.

8.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ulm.

8.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 A. Infektionsschutzgesetz
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Das vorliegende Event richtet sich nach der Coronaschutzverordnung in seiner jeweils gültigen Fassungs. Ein Rockkonzert wird mit einer Tanzveranstaltung gleichgesetzt. Bisher galt dort eine verschärfte 3-G-Regel. Einlass war nur als Genesen, Geimpft oder PCR-Getestet möglich.

Mit Wirkung vom 1. Oktober  wurde überall dort, wo diese verschärfte 3-G-Regel galt, vielmehr nun der PC-Test durch einen maximal 6 Stunden alten Antigen-Schnelltest ersetzt. Zu der Veranstaltung zugelassen werden daher nur geimpfte und genesene Personen, sowie negativ getestete Personen, deren Test nicht älter als 6 Stunden ist iS des Infektionsschutzgesetzes

Mittels Sicherheitspersonal wird dieser 3G Status mithilfe der CovPass-App in Form einer Einlasskontrolle erfolgen.

Sollte der Käufer am Tag des Konzertes diesen qualifizierten 3-G-Status nicht ordnungsgemäß nachweisen können wird der Zutritt verweigert. Eine Erstattung des Ticketgeldes erfolgt nicht.

Ausschluss wegen Symptomen
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Nur symptomfreie Personen dürfen an dem Konzert teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, feststellt, bleibt zu Hause. Hierüber werden die Gäste und das kontrollierende Personal auf allen Kommunikationswegen informiert. 

Hust - und Niesettikette
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Mit dem Akzeptieren der AGB erklärt sich der Käufer bereit sich während des Konzerts an die die nachfolgende Hust- und Niesettikette zu halten und sie zur Kenntnis genommen zu haben:

Beim Husten und Niesen besteht besonders hohe Ansteckungsgefahr für die Menschen in der Umgebung: Denn dabei werden kleinste Tröpfchen infektiöses Sekret über den Speichel oder das Nasensekret herausgeschleudert und in die Luft abgegeben. Dort verbleiben die Tröpfchen mit unzähligen Krankheitserregern eine ganze Weile – je nach Wetter, Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Je länger sie in der Luft bleiben, desto größer und länger ist auch das Übertragungsrisiko für eine Tröpfcheninfektion.

Kein Sekret versprühen!
Daher sollten bei einer Erkrankung, die mit Husten und Schnupfen einhergeht, einige Hygieneregeln beachtet werden: Grundsätzlich sollte kein Sekret in die Umgebung versprüht werden. Statt sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund oder die Nase zu halten, sollte besser ein Einmaltaschentuch verwendet werden: Ansonsten landet das Sekret auf den Händen und kann anschließend auf Gegenstände übertragen oder beim Händeschütteln weitergereicht werden.

Abstand halten!
Außerdem sollten Erkrankte beim Husten und Niesen mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen einhalten und sich wegdrehen, um zu vermeiden, dass sie mit dem eventuell doch austretenden Sekret in Kontakt kommen.

Taschentücher nur einmal verwenden!
Das verwendete Einmaltaschentuch sollte auch wirklich nur einmal verwendet werden und anschließend sofort in einem Mülleimer mit Deckel entsorgt werden. Alternativ kann es auch direkt in der Toilette heruntergespült werden.

Armbeuge statt Hand!
Ist kein Taschentuch zur Hand, kann auch die Armbeuge genutzt werden, um das Husten und Niesen „abzufangen“: Hier besteht nicht die Gefahr die Erreger auf den Händen zu verteilen und so weiterzuverbreiten.
Hände regelmäßig waschen!
Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten sollten zudem immer gründlich die Hände gewaschen werden, um anhaftende Krankheitserreger zu entfernen. So wird das Risiko einer Verbreitung über die Hände auf Oberflächen oder andere Personen minimiert.

Das richtige Händewaschen sollte in fünf Schritten durchgeführt werden:
Hände unter fließendes Wasser halten
Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Zwischenräume und Daumen gründlich einseifen – Fingernägel nicht vergessen!

Seife 20-30 Sekunden sanft einreiben
Hände unter fließendem Wasser abspülen, Wasserhahn mithilfe eines Einweghandtuchs oder dem Ellenbogen schließen (vor allem bei öffentlichen Toiletten)
Hände sorgfältig abtrocknen – Zwischenräume nicht vergessen
Unterwegs können die Hände auch desinfiziert werden, dabei geht man am besten wie folgt vor:

Einen großen Tropfen Desinfektionsmittel in die hohle Hand geben und Innenflächen aufeinander reiben
Rechte Handfläche über linkem Handrücken und umgekehrt reiben

Handfläche auf Handfläche mit gespreizten, verschränkten Fingern zum Reinigen der Zwischenräume reiben
Daumen in der geschlossenen Handfläche desinfizieren
Geschlossene Fingerkuppen in rechter und linker Handfläche
Handgelenke reinigen

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